Jens Kattermann - 250.000 Euro Strafe pro verkauftem Gerät muss Telekom zahlen
12:00, 2007-Nov-21 .. 0 comments .. Link
Die Deutsche Telekom muss 250.000 Euro Strafe pro verkauftem Gerät zahlen, wenn sie ihren exklusiven iPhone-Vertrieb aufrecht erhält. Das hat das Landgericht Hamburg in einem Eilverfahren entschieden. Der Bonner Telekom-Riese kündigte dagegen Widerstand an.
Telekom-Wettbewerber Vodafone hatte eine Einstweilige Verfügung gegen die Telekom-Tochter T-Mobile wegen des Apple-Handys erwirkt. Das Hamburger Landgericht fasste daraufhin einen folgenschweren Beschluss: T-Mobile wird verboten, das iPhone anzubieten oder auf den Markt zu bringen, wenn es nur in Verbindung mit dem Abschluss eines eigenen Mobilvertrages mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten angeboten wird. Zudem wird dem Unternehmen verboten, das neue Gerät mit einer technischen Sperre so zu gestalten, dass es nur über das eigene Netz betrieben werden kann und der Käufer das Gerät nicht auf Wunsch jederzeit, bedingungslos und unentgeltlich entsperren kann. Das teilte die Zivilkammer 15 des Gerichts mit (Aktenzeichen 315 O 923/07).
Bei Zuwiderhandlung drohen drastische Strafen - und zwar "in jedem Fall" - also bei jedem weiteren Verkauf der beliebten Geräte. Dann hat das Gericht eine Ordnungshaft von jeweils bis zu 6 Monaten oder ein Ordnungsgeld, das im Einzelfall bis zu 250.000 Euro betragen kann, vorgesehen.
Jetzt muss sich die Telekom mit Vodafone auf das weitere Vorgehen verständigen, sonst droht eine Verkaufssperre für das iPhone - mindestens bis das Gericht ein endgültiges Urteil gefällt hat. Die Kosten für das Verfahren mit einem Streitwert von 500.000 Euro muss T-Mobile tragen.
T-Mobile wolle das iPhone weiter zu den bisherigen Bedingungen verkaufen, teilte der Konzern am Dienstag mit. "Das Vertriebsmodell ist richtig", sagte T-Mobile-Deutschland-Geschäftsführer Philipp Humm. Das Unternehmen werde Widerspruch gegen die Gerichtsentscheidung einlegen und behalte sich Schadenersatzforderungen an Vodafone "in maximaler Höhe" vor.
Kunden erhalten das iPhone von Apple in Deutschland bislang nur in Verbindung mit einem zweijährigen T-Mobile-Vertrag. Das Gerät funktioniert ausschließlich im T-Mobile-Netz und ist nur in den Telekom-Läden und über den Internet-Shop des Konzerns zu haben.
Vodafone stört sich an der Koppelung des iPhones an das T-Mobile-Netz und dessen Tarife. Das Unternehmen hatte selbst Interesse am Vertrieb des iPhone. Es hatte deshalb auch mit dem US-Computerkonzern Apple verhandelt. Doch die geforderte Umsatzbeteiligung von über 30 Prozent hatte Vodafone-Deutschland-Chef Friedrich Joussen als indiskutabel bezeichnet. Vodafone will nun mit dem Multimedia-Handy Qbowl von Samsung im Weihnachtsgeschäft punkten.
Der Mobilfunkdienstleister Debitel legte bei der Bundesnetzagentur ebenfalls Beschwerde gegen die Telekom-Tochter ein. Es sei noch offen, wie T-Mobile dagegen vorgehen werde, sagte ein Sprecher der Telekom-Tochter.
(c) FTD
Jens Kattermann
